Unsere Angebote, die Auftragsannahme und alle Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“. Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht,
wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Durch die auch nur stillschweigende Annahme der Auftragsbestätigung seitens
des Bestellers, spätestens aber durch den Empfang der Lieferung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus-schließlich vereinbart.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsannahme.
Offensichtliche und nachgewiesene Irrtümer, insbesondere Schreib-, Druck- und Rechenfehler, verpflichten uns selbst dann, wenn sie dem
Besteller nicht bekannt sind, nicht zur Aus-führung des Auftrages. Einer besonderen Anfechtung bedarf es nicht.
Alle Vereinbarungen, auch solche mit unseren Vertretern, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt
insbesondere für Vereinbarungen, durch die unse-re Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeändert werden.
Die Preise entsprechen den Bestellmengen und verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ausschließlich der Kosten
für etwaige Verpackung. Nachträgliche Herabsetzung der Bestellmenge oder nachträgliche Herabsetzung der Stückzahl bei vereinbarter
Teillieferung sowie Verringerung vereinbarter Abrufe bedingen eine Erhöhung der Stück-preise unter besonderer Berücksichtigung etwa
zusätzlicher Rüst- und Anlaufkosten.
Die Preise unterliegen den gegenwärtigen gültigen Kalkulationsfaktoren. Sollte eine Änderung der Kosten für Löhne, Material und Energie jeder
Art eintreten, so behalten wir uns vor, die angegebenen Preise entsprechend den gesetzlich gegebenen Möglichkeiten zu berichtigen.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen rein netto, gerechnet ab Rechnungsdatum;
die Tage sind die jeweiligen Kalendertage. Die Ablehnung von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme
erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestel-lers und sind sofort zur Zahlung fällig.
Gegenüber unseren sämtlichen Ansprüchen aus der gesamten Geschäftsbeziehung ist die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gleich welcher
Art und gleich aus welchem Rechtsgrund sowie jedes Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig
festgestellt.
Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des Bestellers legen wir fest, welche Forderung durch eine
Zahlung des Bestellers erfüllt ist.
Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht
einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage
stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Wech-sel oder Schecks hereingenommen haben. In diesem
Fall sind wir außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie
nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Wir sind berechtigt, unabhängig von der tatsächlich entstandenen Schadenshöhe einen pauschalierten Schadensersatzanspruch in Höhe von
15 % der jeweils ausstehenden Nettobe-stellsumme zu verlangen, auch wenn ein Rücktritt vom Vertrag vorliegt; dem Abnehmer ist gestattet,
geringeren Schadensersatzanspruch nachzuweisen.
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen,
bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung im Voraus an uns ab.
Die Ware bleibt stets unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.
Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbin-dung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß unser (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
a) Lieferzeit
Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Gewissen, aber ohne Gewähr. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage unserer
Bestellungsannahme, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung
um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Höherer Gewalt gleich stehen auch die Umstände, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen.
b) Gefahrenübertragung
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf
den Besteller über.
c) Lieferung
Von der Bestellung abweichende Liefermengen innerhalb einer Toleranz von 10 % sind zulässig.
Für Wartezeiten, die durch Abholen mit Lastwagen entstehen, haften wir nicht. Versandbereit gemeldete Ware muß sofort abgerufen
werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu
berechnen.
Die Verpackung der Lieferware bedarf besonderer Vereinbarung.
d) Mängel
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem
Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung der Mängel ist uns unverzüglich schriftlich
zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Offenkundige Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich gerügt werden, berechtigen aber nicht zur
Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge. Bei Auftreten von Mängel ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen.
e) Haftung
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchem Rechtsgrund auch immer - nur bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
- Mängel, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben
- Mängel des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit;
in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Alle Ansprüche des Bestellers - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten
sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel an Liefergegenständen,
die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
Unsere Produkte sind nicht für den Export in folgende Staaten bestimmt.
Vereinigte Staaten von Nordamerika einschließlich der dazugehörigen atlantischen und pazifischen Inselstaaten; Kanada. Der Besteller wird
darauf hingewiesen, dass für diese Staaten seitens unserer Firma ein Exportverbot besteht, da unsere Produkte nicht für diese Märkte bestimmt
sind. Schadensersatzansprüche, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, insbeson-dere dem der Produkthaftpflicht, werden deshalb bei einem
Verstoß gegen dieses Exportverbot ausdrücklich ausgeschlossen. Verstößt der Besteller gegen diese Bestimmung, handelt er auf eigenes Risiko,
wir zeichnen uns von sämtlichen Haftungsansprüchen frei.
a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
b) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Endorf.
Soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgenund damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen (u. a. Wechsel- und
Scheckklagen) für beide Teile nach unserer Wahl das Amtsgericht Rosenheim oder Landgericht Traunstein als Gerichtsstand vereinbart.
Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers unbekannt ist. In allen
anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rosenheim vereinbart.
c) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der
übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck soweit als möglich verwirklicht.